Fragen zur Struktur der Ausbildung

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die 3-5 jährige berufsbegleitende Ausbildung (insgesamt 4200 Stunden) in Teil- oder Vollzeit zum:zur Psychologische:n Psychotherapeut:in umfasst die (zeitlich) ineinandergreifenden Abschnitte “Theoretische Ausbildung” (600 Stunden), “freie Spitze (930 Stunden)”, “Praktische Tätigkeit I und II“ (1200 und 600 Stunden), “Selbsterfahrung” (120 Stunden) und “Praktische Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision” (600 und 1250 Stunden) und schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung ab.

Mehr zu den Inhalten der Ausbildung:

›Ausbildung im Überblick

›Ausbildungsablauf

›Curriculum aktuell

›Präsentation der Ausbildung

Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Zulassung

Gesetzliche Grundlagen der Ausbildung

Die gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das Gesetz über die Berufe der Psychologischen Psychotherapeut:in nenund der Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (Psychotherapeutengesetz–PsychThG).

Die Ausbildung sowie die staatliche Abschlussprüfung der Psychologischen Psychotherapeuten:innen ist konkret in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) geregelt, die der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der KJPsychTh_APrV.

Die Anwendung von Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der Psychotherapie Vereinbarung geregelt, die Durchführung von Psychotherapie in den Psychotherapie-Richtlinien.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der gesetzliche Krankenversicherung werden durch das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) bestimmt, d.h. welche Leistungen im Krankheitsfall von wem zu erbringen sind, wie die Finanzierung dieser Leistungen z.B. durch weitere Verordnungen und Vereinbarungen zu regeln ist, wie sich das Versorgungssystem organisiert und wie die einzelnen Beteiligten miteinander in Beziehung stehen. Hier ist u.a. auch der Status psychotherapeutischer Institutsambulanzen geregelt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung?

für die Ausbildung zum PP

  • Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung (Universität oder gleichstehende Hochschule im Inland) im Studiengang Psychologie, die das Fach ”Klinische Psychologie” einschließt

für die Ausbildung zum KJP

  • Vorliegen einer Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG oder
  • Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule) in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik
Wie ist das Bewerbungsverfahren geregelt?

Wenn Sie nach dem Besuch einer unserer Informationsveranstaltungen und der Teilnahme eines Einführungsseminares den Entschluss für eine Ausbildung an unserem Institut gefasst haben, dann senden Sie uns bitte über das entsprechende Anmeldeformular eine schriftliche Bewerbung.

Nach einem Bewerbungsgespräch wird entschieden, ob ein Ausbildungsplatz gewünscht bzw. zur Verfügung gestellt wird.

Angaben zum Inhalt der Bewerbung

  • die Teilnahme an einem Einführungsseminar in das Systemische Arbeiten bei FamThera (Siehe Termine)
  • ein Bewerbungsschreiben
  • ein tab. Lebenslauf
  • ein reflektierter Lebenslauf im Sinne der Sicht auf die eigene Entwicklung
  • Studienabschluss
  • kurze Einschätzung der eigenen psychophysischen Belastbarkeit (Selbsteinschätzung)
Wann findet die nächste Informationsveranstaltung zur Ausbildung statt (und mit welchen Kosten ist diese verbunden)?

Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Ausbildung ist kostenfrei. Die Informationsveranstaltungen finden sowohl in Präsenz als auch digital statt. Für beide Formate gibt es jeweils eine begrenzte Teilnehmer:innen-Zahl.

nächste Informationsveranstaltungen:

  • wird noch veröffentlicht
Wann findet das nächste Einführungsseminar statt und mit welchen Kosten ist dieses verbunden?

Die Einführungsseminare dienen dazu die Arbeitsweise von FamThera kennenzulernen.

Die Einführungsseminare sind kostenpflichtig.

Bei Interesse an der Ausbildung ist die Teilnahme an einem der Einführungsseminare in der ersten Jahreshälfte 2024 auch noch ausreichend (Termine werden in Kürze veröffentlicht).

Nächste Termine:

Einführung in das systemische Arbeiten 22.05. – 24.05.2023

22. Mai 2023 - 24. Mai 2023

Anmeldungen sind für diese Veranstaltung geschlossen

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Einführung in das systemische Arbeiten 24.08. – 26.08.2023

24. August 202326. August 2023

Anmeldungen sind für diese Veranstaltung geschlossen

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Einführung in das systemische Arbeiten 06.11. – 08.11.2023

6. November 20238. November 2023

Anmeldungen sind für diese Veranstaltung geschlossen

Wann startet der nächste reguläre Ausbildungsgang und wann ist der Bewerbungsschluss?

Der nächste reguläre Ausbildungsgang wird voraussichtlich 2025 starten. Der entsprechende Bewerbungsschluss wird noch bekannt gegeben.

Fragen zu Kosten und Finanzierung

Welche Kosten entstehen mir durch die Ausbildung

Die an das FamThera Institut zu zahlenden Ausbildungsgebühren belaufen sich auf insgesamt 18.158,- Euro. Diese Kosten teilen sich in kontinuierliche Ratenbeträge und einmalige Gebühren wie folgt auf.

  • Die Ausbildungsgebühren für die Teilnahme an den Theorieveranstaltungen (600 Stunden), der Gruppenselbsterfahrung (125 Stunden) und der Gruppensupervision (100 UE) betragen 16.632,- Euro und sind in 48 monatlichen Raten zu je 346,50 Euro kontinuierlich zu entrichten.
  • Die einmaligen Gebühren in Höhe von 1526,- Euro sind zum jeweiligen Zeitpunkt fällig. (Verwaltungsgebühr bei Vertragsabschluss 300,- Euro; Einführungs-/Auswahlseminar  266,- Euro; Zwischenprüfung 260,- Euro; Hauptprüfung 700,- Euro).
  • Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei.

Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise.

Weitere Gebühren und Gesamtkosten
  • Weitere Gebühren fallen für die Einzelsupervision (50 UE x 90,-/110,- Euro) an und sind direkt an die Supervisor:innen zu entrichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 4.500,- bis 5.500,- Euro.
  • Die Gesamtkosten der Ausbildung betragen dementsprechend derzeit zwischen auf 22.658,- Euro und 23.658,- Euro.

Darin nicht enthalten sind Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie die Anmeldung und Durchführung der staatlichen Prüfung.

Durch Unterbrechung und Wiederaufnahme der Ausbildung können sich die Gesamtkosten verändern.

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Das Institut gewährt den Ausbildungskandidat:innen die Möglichkeit der Ratenzahlung. Derzeit wird bei der Ausbildung eine Laufzeit von 48 Monaten angeboten. Eine Monatsrate beträgt 346,50 Euro.

Wie kann die Ausbildung (re)finanziert werden?

Die Ausbildung ist  vollständig refinanzierbar. Durch Ihre Tätigkeit während der praktischen Ausbildung (Behnadlungsstunden in der Institutsambulanz kann die Ausbildung refinanziert werden.

݆bersicht Refinanzierung

Kann ich für die Vorfinanzierung der Ausbildung BaföG nutzen?

Erkundigen Sie sich beim BAföG-Amt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung mit BAföG-Mitteln.

Grober Rahmen:

  • Vollzeitausbildungsgänge (maximale Förderungsdauer 3 Jahre).
  • Eltern- und vermögensabhängige Förderung
  • Verzinsliches Darlehen, Zinssatz 4%
  • Auszahlung wie “Schüler-BaföG”, also max. 348 EUR pro Monat
  • das 30. Lj. darf noch nicht überschritten sein
Können ermäßigte Krankenkassenbeiträge beansprucht werden?

Bei einem Einkommen unter 400 € pro Monat (Ambulanzeinnahmen abzgl. Ausbildungskosten) ist eine studentische Krankenversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.

Fragen zu PT I und PT II

Wie finde ich Ausbildungsplätze für pT 1 und pT2? Wie bewerbe ich mich um einen Klinikplatz für pT1 und pT2?

Das FamThera Institut hat bereits Kooperationsverträge für Ausbildungsplätze (pT 1 und/oder pT2) mit Kliniken geschlossen. Sie können sich an diesen Kliniken bewerben und sich bei Fragen diesbezüglich an das uns wenden, wenn sie bei der Suche nach Plätzen Unterstützung brauchen.

Sie können auch selbst Vorschläge einbringen, an welchen Kliniken sie ihre pT 1 und pT2 absolvieren möchten, wir prüfen dann die Möglichkeit, einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der vorgeschlagenen Klinik abzuschließen.

Welche Kooperationspartner:innen gibt es für die Praktische Tätigkeit?

Eine Übersicht der derzeitigen Kooperationskliniken finden sie hier.

Ist der Beginn der praktischen Tätigkeit vor dem Beginn der Ausbildung möglich?

Der Start der praktischen Tätigkeit (pT1 und pT2) ist bereits vor Ausbildungsbeginn möglich, vorausgesetzt:

  • mündliche Zusage für den Ausbildungsplatz 
  • bereits bestehende Kooperationsvereinbarung mit der entsprechenden Klinik/Psychotherapiepraxis

 

Wann ist der Beginn der Praktischen Tätigkeit möglich?

Bereits nach erfolgreichem Auswahlverfahren und Zusage zum Ausbildungsplatz können Sie sich mit einer von uns ausgestellten vorläufigen Ausbildungsplatz-Bestätigung an den Kooperationskliniken bewerben.

Wie hoch ist die Vergütung während der praktischen Tätigkeit?

Die Vergütung von pT1 ist auf 1.000,- Euro rechtlich festgelegt.

Die Vergütung von pT2 wird je nach Möglichkeiten der Kooperationsklinik bezahlt.

Fragen zur Ambulanztätigkeit (Praktische Ausbildung)

Wie ist die Bezahlung während der Ambulanztätigkeit geregelt?

Der Verdienst während der Ambulanztätigkeit wird direkt mit den Auszubildenden abgerechnet und beläuft sich um 50% des Gesamtertrags der Therapiestunde (circa 50 Euro).

Kann die Ambulanztätigkeit auch an einer anderen (wohnortnahen) Lehrpraxis abgeleistet werden?

Die praktische Ausbildung kann auch in einer anderen  systemischen Lehrpraxis absolviert werden

Eine Anerkennung ist nur möglich wenn diese den Ausbildungsanforderungen entspricht.

Voraussetzung ist ein abgeschlossener Kooperationsvertrag mit dem FamThera Institut vor Beginn der Ambulanztätigkeit.

Wie finde ich eine:n Supervisor:in?

Bereits zugelassene Supervisor:innen werden wir demnächst auf unserer Homepage veröffentlichen.

Wie viele Supervisor/innen benötige ich und wie sollten die Stunden verteilt sein?

Für die erforderlichen 600 Behandlungsstunden benötigen Sie mindestens 50 Einheiten in Einzelsupervision.  Die Supervision sollte über drei Supervisor/innen gleichmäßig verteilt werden. Weiterhin soll die Supervision in einem Verhältnis von 1:4 (eine Supervisionseinheit pro vier Behandlungsstunden) stattfinden.

Wann kann ich mit der Ambulanzzeit beginnen?

Voraussetzung für den Beginn der Praktischen Ausbildung/ Beginn der Behandlung am FamThera Institut:

  • Grundlagenausbildung (200 UE)
  • ein Teil der vertieften Ausbildung Systemische Therapie (100 UE)
  • ein Teil Selbsterfahrung
  • ein Teil der Praktischen Tätigkeit
  • Anmeldung zur Zwischenprüfung

Fragen zur Anerkennung vorhandener systemischer Weiterbildungen

Können vorhandene systemische Weiterbildungen anerkannt werden?

Eine Anerkennung von bereits vorher in Systemischen Weiterbildungen erbrachten Leistungen durch das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe ist möglich und sehr umfassend.

Wir bieten auf dieser Basis noch ein zweites Mal die sog. “Aufbau-Ausbildung” zur/zum Psychologischen Psychotherapeut:in im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie an.

Die „Aufbau – Ausbildung” beginnt mit dem ersten Seminar vom 09. – 11.11. 2023.

Bewerbungsschluss ist der 31.07.2023.

 

»zur “Aufbau-Ausbildung”

Welche Voraussetzungen gelten für eine Anerkennung?

Zur Anerkennung müssen Ihre Unterlagen (u.a. Zertifikat der Weiterbildung in Systemischer Therapie nach den Kriterien der SG/DGSF) vorab dem Landesprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden.

Das Landesprüfungsamt entscheidet über eine Anerkennung. Für die Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Fragen zur Aus- und Weiterbildung von Ärzt:innen

Fachärzt:innen, die bei FamThera die Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Systemischer Therpie erwerben wollen

Fachärzt:innen, die bei Famthera die Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Systemischer Therapie erwerben wollen, benötigen eine Bescheinigung Ihrer zuständigen Weiterbildungsermächtigten (Chefärzt:innen) in Ihren Weiterbildungs-Logbüchern.

Dies ist die Voraussetzung für die Anerkennung durch die (Sächsische) Landesärztekammern.

 

Nach sozialrechtlicher Anerkennung der Systemischen Therapie auch für den Kinder- und Jugendbereich (vorausichtlich ab 2024) und Einarbeitung in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern für das Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie -und psychotherapie wird o.a. Möglichkeiten auch diesen Asssitenzärzt:innen zur Vefügung stehen.