Fragen zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in

Fragen zur Ausbildung

Fragen und Antworten rund um die Ausbildung zum:zur Psychologischen Psychotherapeut:in finden Sie hier.

Fragen zur Weiterbildung

Fragen zur Weiterbildung

Fragen zur Aus- und Weiterbildung von Ärzt:innen

Assistenzärzt:innen in Weiterbildung zum/r Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie

Assistenzärzt:innen in Weiterbildung zum/r Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie können bei Famthera wesentliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Systemischen Therapie im Rahmen unseres 3-jährigen Weiterbildungs-Curriculums „Systemische Therapie“ erwerben (mindestens 100 Std. Theorie- und Fallseminare; mind. 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung, 10 supervidierte Einzel- oder Familientherapien, Entspannungsverfahren u.e.m). 

Voraussetzung für die Anerkennung durch die (Sächsische) Landesärztekammern ist die Bescheinigung Ihrer zuständigen Weiterbildungsermächtigten (Chefärzt:innen) in Ihren Weiterbildungs-Logbüchern. Wir unterstützen Sie gern dabei dies vorab zu klären

Fachärzt:innen, die bei FamThera die Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Systemischer Therpie erwerben wollen

Fachärzt:innen, die bei Famthera die Zusatzbezeichnung Psychotherapie in Systemischer Therapie erwerben wollen, benötigen ebenfalls einen zuständigen Weiterbildungsermächtigten.

Nach sozialrechtlicher Anerkennung der Systemischen Therapie auch für den Kinder- und Jugendbereich (vorausichtlich ab 2024) und Einarbeitung in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern für das Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie -und psychotherapie wird o.a. Möglichkeiten auch diesen Asssitenzärzt:innen zur Vefügung stehen.

Fragen zur Fortbildung

Fragen zur Fortbildung

Fragen zur Förderung von Fort- und Weiterbildung

Kann ich Bildungsurlaub für die Weiterbildungen beanspruchen?
Arbeitnehmer:innen aus allen Bundesländern (außer Sachsen und Bayern) haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – nähere Informationen finden Sie in den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer.

Weitere Informationen hier: http://www.bildungsurlaub-machen.de/
Als Weiterbildungseinrichtung muss man im Bundesland anerkannt werden. Wenn Sie diese Möglichkeit der Freistellung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte einige Wochen vor Start der Weiter- bzw. Fortbildung an uns – so können wir eine termingerechte Anerkennung in die Wege leiten.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?
Auf Landesebene gibt es verschiedene Banken, die als Förderinstitute fungieren und Weiterbildungsvorhaben bezuschussen.
In Sachsen hat man die Möglichkeit durch die SAB Bank Unterstützung zu erhalten – eine neue Förderperiode hat im Oktober 2023 begonnen und es werden Vorhaben der „individuell berufsbezogenen Weiterbildung“ gefördert, das heißt Berücksichtigung finden Arbeitnehmer mit festem Arbeitsverhältnis und einem maximalen Bruttoeinkommen von 3.700 €.
Aktuell können ausschließlich Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31. August 2025 berücksichtigt werden. Man kann demnach Module bis dahin abrechnen.
Die Gesamtausgaben müssen allerdings mindestens 700,00 EUR betragen.
Zu beachten ist, mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.
Neben Einzelpersonen können auch Unternehmen mit Sitz in Sachsen und maximal 500 Mitarbeitern ihre Angestellten unterstützen – hierfür gibt es das Programm „Betriebliche Weiterbildung“.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der SAB .

Fragen zu den Corona- und Hygieneregelungen

Wie sind die aktuellen Corona- und Hygieneregelungen im Institut

Wir empfehlen aktuell…

  1. …bei Symptomen bitte weiterhin Vorsicht und Rücksprache mit den Referent:innen.
  2. …Schnell-/ Selbsttests zu Beginn jedes Seminartages.
  3. …in den Seminaren das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken bis zum Platz bzw. wenn kein Abstand eingehalten werden kann.
  4. …regelmäßig Stoßlüften.

Sollte an anderen Veranstaltungsorten als dem Seminarhaus des FamThera Institutes ein Hygienekonzept (Hausrecht) gelten, müssen sich alle Teilnehmer:innen und Referent:innen an dieses halten.