Systemische Psychotherapie ist nun auch für Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre) als Richtlinienverfahren anerkannt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.01.2024 die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Nun wird noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entscheiden. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses Zeit.
Das FamThera Institut hat entschieden eine grundständige KJP-Ausbildung nicht mit ins Programm aufzunehmen.
Allerdings soll es in Zukunft für Systemische PPler:innen eine Möglichkeit geben KJP als Aufbau-Ausbildung zu absolvieren.
Dieses Angebot soll ab 2026 beim FamThera Institut zur Verfügung stehen und kann nach oder während der PP Ausbildung erfolgen.
Die Qualifikation umfasst 200 Std. Theorie, 180 Std. Patient:innenbehandlung (Ambulanz) unter Supervision und die Dokumentation von 5 Patient:innenfällen.