Weiterbildungen mit DGSF Anerkennung

– Fragen zur Struktur der Weiterbildungen

Welche Weiterbildungen gibt es?à SB, ST, SKJT

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?  à curricular, link zum Curriculum

Wo finde ich SelbsterfahrungsTherapeut:innen? Was kostet die Selbsterfahrung?

Wann soll ich mit den Praxisstunden beginnen?

Was ist der Unterschied zwischen grundständiger Weiterbildung und Aufbauweiterbildung? à link zur Übersichtsgrafik DGSF/ FamThera

Was ist, wenn ich Seminare/ Supervisionen verpasse? Welche Nachholregelungen gibt es?

Was ist, wenn ich bis zum Abschlussseminar nicht alle Veranstaltungen besucht habe bzw. Praxisstunden und die Abschlussarbeit fehlen?

 

– Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Zulassung

Zugangsvoraussetzungen à link zur DGSF Seite Richtlinien

Wie ist das Bewerbungsverfahren geregelt?

Wann findet das nächste Einführungsseminar statt und mit welchen Kosten ist dieses verbunden?

Wann starten die nächsten regulären Weiterbildungsgänge und wann ist der Bewerbungsschluss?

 

– Fragen zu Kosten und Finanzierung

Welche Kosten entstehen mir durch die Weiterbildung?

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

 

 

 

Fortbildungen

Welche Fortbildungen werden angeboten?

Wo finden diese statt?

Wie melde ich mich an?

Kann ich auch Einzelseminare besuchen?

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wann sind die nächsten Termine?

Fragen zur Struktur der Ausbildung

Die 3-5 jährige berufsbegleitende Ausbildung (insgesamt 4200 Stunden) in Teil- oder Vollzeit zum:zur Psychologische:n Psychotherapeut:in umfasst die (zeitlich) ineinandergreifenden Abschnitte “Theoretische Ausbildung” (600 Stunden), “freie Spitze (930 Stunden)”, “Praktische Tätigkeit I und II“ (1200 und 600 Stunden), “Selbsterfahrung” (120 Stunden) und “Praktische Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision” (600 und 1250 Stunden) und schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung ab.

Mehr zu den Inhalten der Ausbildung:

›Ausbildung im Überblick

›Ausbildungsablauf

›Curriculum aktuell

›Präsentation der Ausbildung

Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Zulassung

Die gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist das Gesetz über die Berufe der Psychologischen Psychotherapeut:in nenund der Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (Psychotherapeutengesetz–PsychThG).

Die Ausbildung sowie die staatliche Abschlussprüfung der Psychologischen Psychotherapeuten:innen ist konkret in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) geregelt, die der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der KJPsychTh_APrV.

Die Anwendung von Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der Psychotherapie Vereinbarung geregelt, die Durchführung von Psychotherapie in den Psychotherapie-Richtlinien.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der gesetzliche Krankenversicherung werden durch das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) bestimmt, d.h. welche Leistungen im Krankheitsfall von wem zu erbringen sind, wie die Finanzierung dieser Leistungen z.B. durch weitere Verordnungen und Vereinbarungen zu regeln ist, wie sich das Versorgungssystem organisiert und wie die einzelnen Beteiligten miteinander in Beziehung stehen. Hier ist u.a. auch der Status psychotherapeutischer Institutsambulanzen geregelt.

für die Ausbildung zum PP

  • Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung (Universität oder gleichstehende Hochschule im Inland) im Studiengang Psychologie, die das Fach ”Klinische Psychologie” einschließt

für die Ausbildung zum KJP

  • Vorliegen einer Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG oder
  • Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule) in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik

Wenn Sie nach dem Besuch einer unserer Informationsveranstaltungen und der Teilnahme eines Einführungsseminares den Entschluss für eine Ausbildung an unserem Institut gefasst haben, dann senden Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung per E-Mail (oder Post) an die: info@fam-thera.de

Nach einem Bewerbungsgespräch wird entschieden, ob ein Ausbildungsplatz gewünscht bzw. zur Verfügung gestellt wird.

Angaben zum Inhalt der Bewerbung

  • Bewerbungsschreiben
  • Aussagen zur Motivation für die Weiterbildung
  • Aussagen zu Absprachen mit dem Arbeitgeber bezüglich der Weiterbildung
  • Aussagen zur psychophysischen Belastbarkeit (Selbsteinschätzung)
  • ausformulierter Lebenslauf mit Foto
  • Genogramm
  • Abschlusszeugnisse
  • Teilnahmebestätigung vom Einführungsseminar

Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Ausbildung ist kostenfrei. Die Informationsveranstaltungen finden sowohl in Präsenz als auch digital statt. Für beide Formate gibt es jeweils eine begrenzte Teilnehmer:innen-Zahl.

nächste Informationsveranstaltungen:

  • ausstehend

Die Einführungsseminare dienen dazu die Arbeitsweise von FamThera kennenzulernen.

Die Einführungsseminare sind kostenpflichtig.

Nächste Termine:

  •  

Der nächste reguläre Ausbildungsgang ist für März 2023 geplant. Der entsprechende Bewerbungsschluss wird noch bekannt gegeben.

Fragen zu Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der Ausbildung betragen zwischen 21.758,- Euro und 22.758,-Euro und setzen sich wie folgt zusammen. Die Kosten für Theorie u. Methodik, Gruppen-SV und Gruppen-SE belaufen sich auf derzeit 15.000,- Euro. Hinzu kommen Kosten für Gebühren, Einzel-SE, Einzel-SV sowie Unterkunft und Verpflegung (ca. 1000,00 €).

Übersicht der Kosten

Durch Unterbrechung und Wiederaufnahme der Ausbildung können sich die Gesamtkosten verändern.

Das Institut gewährt den Ausbildungskandidat:innen die Möglichkeit der Ratenzahlung. Derzeit wird bei der Ausbildung eine Laufzeit von 48 Monaten angeboten. Eine Monatsrate beträgt 312,50 Euro.

Die Ausbildung ist mehr als vollständig refinanzierbar. Durch Ihre Tätigkeit während der praktischen Ausbildung (Behnadlungsstunden in der kann die Ausbildung refinanziert und sogar ein Überschuss erwirtschaftet werden.

݆bersicht Einnahmen

 

Erkundigen Sie sich beim BAföG-Amt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung mit BAföG-Mitteln.

Grober Rahmen:

  • Vollzeitausbildungsgänge (maximale Förderungsdauer 3 Jahre).
  • Eltern- und vermögensabhängige Förderung
  • Verzinsliches Darlehen, Zinssatz 4%
  • Auszahlung wie “Schüler-BaföG”, also max. 348 EUR pro Monat
  • das 30. Lj. darf noch nicht überschritten sein

Bei einem Einkommen unter 400 € pro Monat (Ambulanzeinnahmen abzgl. Ausbildungskosten) ist eine studentische Krankenversicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.